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Bier für 7 Euro und Wasserverbot: Verbraucherschützer erstatten Anzeige gegen Madrid-GP

Bier für 7 Euro und Wasserverbot: Verbraucherschützer erstatten Anzeige gegen Madrid-GP
Woman putting euro banknotes into wallet indoors, closeup

Strenge Kontrollen beim Formel-1-GP in Madrid: Mitbringen von Speisen und Getränken auf das Gelände strikt untersagt

Am vergangenen Wochenende wurde der Grand Prix von Spanien zum ersten Mal auf dem brandneuen Stadtkurs von Madrid ausgetragen. Sensationell war das Rennen keineswegs, dafür sorgten jedoch die Preise und die Vorschriften rund um Verpflegung und Getränke für umso mehr Aufsehen.

Besucher der Veranstaltung mussten berücksichtigen, dass die Mitnahme von Speisen oder Getränken auf das Gelände untersagt war. Selbst eine Flasche Wasser war nicht erlaubt und musste vor Ort zu schwindelerregenden Preisen erworben werden.

Die aufgerufenen Preise erreichten zwar nicht die 14 Euro, die in Monaco für ein Bier fällig werden, aber das günstigste Sandwich schlägt mit (man höre und staune!) zwölf Euro zu Buche. Die Verbraucherschutzorganisation Facua hat das Verbot nun bei der Aufsichtsbehörde angezeigt.

In der Rubrik der häufig gestellten Fragen ließ der Veranstalter wenig Spielraum für Interpretationen und kommunizierte deutlich, dass das Betreten des Geländes mit mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist.

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Zutritt sollte verweigert werden

Da Essen und Trinken zu den sogenannten verbotenen Gegenständen zählten, wurden die Besucher gewarnt, dass an den Eingängen Kontrollen stattfinden und der Zutritt bei Nichteinhaltung verweigert wird, sofern die eigenen Vorräte nicht freiwillig abgegeben werden.

Besonders kritisch: Das Rennen startete um 15:00 Uhr am Nachmittag, bei Temperaturen von bis zu 32 Grad in Madrid am Sonntag. Unter diesen Bedingungen ist Wasser ein Grundbedürfnis, für das die Besucher also tief in die Tasche greifen mussten.

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Am günstigsten waren eine Flasche Wasser sowie Tüten mit Chips für jeweils 3,50 Euro. Ein Bier kostete sieben Euro, während Softdrinks bei 4,50 Euro lagen. In Sachen Verpflegung kostete ein Hotdog mit Pommes 11,50 Euro, Pommes mit krossen Speckwürfeln und Käsesauce neun Euro und Nachos mit Guacamole elf Euro.

Bei derartigen Events, ähnlich wie bei Festivals oder Fachmessen, ist die Verpflegung im Innenbereich üblicherweise alles andere als preiswert. Das Problem ist jedoch, dass es innerhalb der Geländeabsperrungen keine anderen Möglichkeiten gibt, an Getränke oder Speisen zu kommen.

Facua hat deshalb beim spanischen Verbraucherschutzministerium Beschwerde gegen den Veranstalter eingereicht, da das Verbot, eigene Verpflegung mitzubringen, beanstandet wird.

Besucherrechte verletzt

Die Verbraucherorganisation betrachtet dies als eine Einschränkung der Nutzerrechte. Zudem wird argumentiert, dass das Verbot weder auf Sicherheits- oder Hygienestatuten beruht, noch auf einem anderen objektiven Grund, der es rechtfertigen könnte.

Facua erinnert zudem daran, dass die Verweigerung des Zutritts aufgrund von außerhalb gekauften Lebensmitteln oder Getränken vom spanischen Verbraucherschutzministerium als unrechtmäßig eingestuft und mit Geldbußen belegt werden kann. Im Juli wurde gegen ein Musikfestival in Spanien aus diesem Grund eine Strafe von 320.000 Euro verhängt.

Auch in den Niederlanden wird über das Verbot eigener Verpflegung bei Festivals und Großveranstaltungen diskutiert, wobei Organisatoren meist auf die Sicherheit verweisen, während Besucher eher kommerzielle Interessen dahinter vermuten.

Wer zu einer solchen Veranstaltung reist, ist in jedem Fall gut beraten, vorab die Hausordnung zu konsultieren und die Kosten vor Ort einzukalkulieren.

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